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KAM Advisory News

Wer Angst vor E-Voting hat, sollte seine Rechnungen am Postschalter begleichen

By 1. August 2019Dezember 15th, 2022One Comment
Holzbrücke über Bergbach führt in dunklen Wald.

Der digitalen Stimmabgabe weht in der Schweiz ein rauer Wind entgegen. Moratorien oder gar der Verzicht auf e-Voting werden verordnet oder gefordert. Dabei werden Risiken überbewertet und Chancen für die direkte Demokratie zu wenig diskutiert. Würden Banken gleichermassen zögerlich mit den digitalen Kanälen umgehen, wäre heute der Finanzplatz lahmgelegt.

In meiner Stadt ist seit ein paar Jahren die elektronische Stimmabgabe möglich. Ich schätze diese Option und halte sie eigentlich für selbstverständlich und längst überfällig. Was tun wir nicht schon alles per Browser oder Smartphone? Einkaufen, Rechnungen bezahlen, Steuern deklarieren, Informationen finden, chatten, mailen, Fotos posten: längst sind diese Tätigkeiten nicht mehr den „digital natives“ vorbehalten, sondern für alle alltäglich geworden. Zugegeben, die digitale Stimmabgabe ist noch etwas umständlich. Diverse Codes und Passwörter werden abgefragt, der Stimmzettel ist wesentlich schneller von Hand ausgefüllt und ins Briefcouvert gesteckt. Warum bevorzuge ich trotzdem das e-Voting gegenüber der brieflichen Stimmabgabe? Beim e-Voting bin ich sicher, dass ich so abgestimmt habe, wie ich es beabsichtigt hatte, und dass meine Stimme auch tatsächlich im „Wahlbüro“ angekommen ist. Damit sind wir beim Kern der Sache, bei der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Verfahrens.

In der Debatte über Nutzen und Risiken des e-Votings in der Schweiz wird zurecht der Sicherheit ein hoher Stellenwert beigemessen. Sicherheit heisst bei e-Voting unter anderem Schutz vor Fälschung und Manipulation der abgegebenen Stimme bzw. der Abstimmungsresultate, Überprüfbarkeit der korrekten Übermittlung der eigenen Stimme, sowie Schutz vor Stimmabgabe unter Zwang. Im Prinzip gelten die gleichen Anforderungen wie bei den „analogen“ Kanälen Urnenabstimmung und briefliche Stimmabgabe, ergänzt durch technische Merkmale, welche aufgrund Internet-spezifischer Risiken geboten sind.

Die heutigen, in der Schweiz seit langem im Einsatz stehenden „analogen“ Abstimmungsverfahren schneiden bezüglich gewisser Risiken keineswegs besser ab als die neuen digitalen Verfahren—im Gegenteil. Darauf weisen auch Matthias Ammann und Fabian Schnell in ihrer vor kurzem erschienenen Studie „Digitale Direkte Demokratie“ bei avenir suisse hin. Insbesondere bei der brieflichen Stimmabgabe lässt sich für die Stimmenden weder überprüfen, ob die Stimme im Wahlbüro angekommen ist, noch kann ausgeschlossen werden, dass die Stimme unter Zwang abgegeben wurde. Wird aus Versehen das falsche Kästchen angekreuzt, lässt sich das nicht mehr korrigieren ohne dass der ganze Zettel ungültig wird. Die Unterschrift auf dem Abstimmungscouvert kann überdies leicht gefälscht werden. Meines Wissens wird die Unterschrift gar nicht verifiziert; dafür müsste die Wahlbehörde ja über ein Register der Unterschriftenmuster und ein (digitales!) System zum Unterschriftenvergleich verfügen. In einigen bekannten Fällen von Wahlbetrug bei brieflicher Stimmabgabe wurden die Unterschriften nachträglich, also „forensisch“, und nicht vorgängig geprüft. Siehe bspw. der medienwirksame Fall im Wallis vom März 2017. Trotz offenkundiger Sicherheitsmängel kommt es niemandem in den Sinn, ein Moratorium für die briefliche Stimmabgabe zu fordern!

Trotz offenkundiger Sicherheitsmängel kommt es niemandem in den Sinn, ein Moratorium für die briefliche Stimmabgabe zu fordern.

Die Anforderungen an die Sicherheit und Zuverlässigkeit bei Abstimmungen sind zweifelsfrei besonders hoch—es geht um unsere demokratischen Grundrechte. Ein anderer Bereich, wo wir Schweizer und Schweizerinnen keinen Spass verstehen, sind Geldgeschäfte. Wir wollen sicher sein, dass unsere Zahlungen beim richtigen Empfänger ankommen; dass niemand anderes in unserem Namen Geld abheben oder überweisen kann; dass unsere Vermögenswerte auf der Bank unangetastet bleiben; dass niemand ohne unsere Autorisierung oder ohne gesetzliche Grundlage auf unsere Kontoinformationen zugreifen kann. Schliesslich sind Banken per Bankkunden-Geheimnis unter Strafandrohung (vorderhand noch) verpflichtet, unsere Identität und Finanzdaten zu schützen.

Mit anderen Worten: Banken müssen bereits heute, und sogar schon seit ein paar Jahrzehnten, Kundendaten und Transaktionen technisch so gut schützen, wie wir es eigentlich auch von unseren Wahlbehörden bei e-Voting erwarten dürfen. Man stelle sich nun folgendes Szenario vor: Sicherheitsaudits und Hacking-Tests haben ergeben, dass beim e-Banking gewisse Sicherheitsrisiken bestehen. Zugangsdaten könnten durch Phishing Angriffe oder „social hacking“ in die Hände von Betrügern gelangen. Zahlungsaufträge könnten gefälscht und auf Konti von Betrügern oder deren Komplizen umgeleitet werden. Die Verwaltungsräte einiger Banken haben daraufhin ein Moratorium für e-Banking und alle gefährdeten digitalen Kanäle verhängt. Bundesrat und FINMA denken über ein Verbot von e-Banking und anderer digitaler Kanäle zwischen Banken und Nationalbank nach. Eine Initiative wird lanciert, die den völligen Verzicht auf Internettechnologien im Finanzwesen fordert. Lange Schlangen bilden sich vor Postschaltern, weil alle Kundinnen und Kunden ihre Rechnung in Bar einzahlen müssen. (Heute tun dies nur digitale Agnostiker.)

Geht man klug und umsichtig vor, und stützt sich auf Fakten statt auf Ängste, wird e-Voting schon in baldiger Zukunft so unverzichtbar sein wie e-Banking.

Die brutale Wahrheit ist, dass es erhebliche Risiken im digitalen Banking gibt! Es gibt tatsächlich eine geringe, aber nicht vernachlässigbare Anzahl von gefälschten Zahlungsaufträgen, die häufig erkannt, aber nicht immer korrigiert werden können. Statt mit Panikmache und Moratorien haben aber die Banken und die zuständigen Behörden mit effektiven Massnahmen reagiert, um diese Risiken zu minimieren. Das Restrisiko akzeptiert man. Ebenso sollte man mit den Risiken im e-Voting umgehen: technische Massnahmen wie Verschlüsselung, sichere Benutzeridentifikaton, Nachvollziehbarkeit etc. sind verfügbar. Sie müssen nur richtig implementiert werden! Das Restrisiko, wage ich zu behaupten, wird geringer sein als bei der brieflichen Stimmabgabe. Falls es überhaupt zu Manipulationen kommen wird, werden sie entweder vernachlässigbar sein und die Ergebnisse nicht beeinflussen, oder im „worst case“ so massiv sein, dass eine Abstimmung schlimmstenfalls wiederholt werden muss. Das kann übrigens auch passieren, wenn die Abstimmungsunterlagen falsche Angaben, bspw. über die Besteuerung von Ehepaaren enthalten (NZZ vom 10.04.2019: Bundesgericht annulliert Abstimmung zur Heiratsstrafe).

Auf der anderen Seite bieten die digitalen Kanäle und Plattformen enorme Chancen für die direkte Demokratie (Amman und Schnell, avenir suisse). Beispielsweise könnte das Ausfüllen von Wahllisten wesentlich vereinfacht werden. Kumulieren und Panaschieren mit Kugelschreiber zwischen engen Zeilen auf einem winzigen Zettel? Come on! Das geht mit „drag and drop“ ganz einfach. Ich kann dann erst noch meine Wahlliste mit meinem politischen Profil abgleichen und erhielte sogar eine Warnung, wenn ich aus Versehen einen e-Voting Gegner gewählt hätte. 

Das Engagement unserer Politiker sollte der Förderung der Chancen digitaler Plattformen statt der Verhinderung von e-Voting gelten. Leider sind technologiefeindliche, irrationale Strömungen wieder salonfähig geworden, wie man auch am Beispiel des 5G Mobilfunks sieht. Geht man klug und umsichtig vor, und stützt sich auf Fakten statt auf Ängste, wird e-Voting schon in baldiger Zukunft so unverzichtbar sein wie e-Banking. Ein Moratorium wird dann ebenso unsinnig und realitätsfremd scheinen, wie es das Verbot von digitalem Banking heute tut.

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